Urteil: Arbeitgeber darf Fortbildungskosten nicht einseitig abwälzen Posted on 30. April 2013 by Haufe: Unternehmensführung Arbeitnehmer können grundsätzlich an den Kosten für Fortbildungen beteiligt werden. Allerdings darf das nicht einseitig zu ihren Lasten geschehen, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 9 Sa 30/12).Mehr zum Thema 'betriebliche Weiterbildung'...Mehr zum Thema 'Fortbildung'...Mehr zum Thema 'berufliche Fortbildung'...Mehr zum Thema 'Kostenübernahme'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Betriebszugehörigkeit'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen