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Steuern: Beschränkte Abziehbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen verfassungsgemäß

Posted on 16. März 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Die Berechnung der zumutbaren Belastung führt nicht dadurch zu einer verfassungswidrigen Besserstellung von Beamten gegenüber Arbeitnehmern, dass bei Arbeitnehmern Altersvorsorgebeiträge zum Bruttolohn gehören, während Beamte keine Altersvorsorgebeiträge zu leisten haben.
Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastung'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

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