Die Vertragsstaaten von London-Übereinkommen und London-Protokoll haben Prüfrahmen für Ozeandüngung, Ozean-Alkalinisierung und das Versenken von Biomasse verabschiedet. In Deutschland sind diese Verfahren seit Juni zu Forschungszwecken genehmigungsfähig. Über Gutschriften aus dem Meer sind die Staaten uneins.
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