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Geldwerter Vorteil: Was bei der PC-Überlassung an Mitarbeiter beachtet werden muss

Posted on 23. April 2018 by Haufe: Unternehmensführung
Betriebliche Personalcomputer, Laptops oder Tablets können Arbeitgeber steuerfrei ihren  Mitarbeitern überlassen. Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer bleibt aber nur steuerfrei, wenn der Arbeitgeber mindestens das wirtschaftliche Eigentum an den über­lassenen Geräten behält.
Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...


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