Geldwerter Vorteil: Was bei der PC-Überlassung an Mitarbeiter beachtet werden muss


Betriebliche Personalcomputer, Laptops oder Tablets können Arbeitgeber steuerfrei ihren  Mitarbeitern überlassen. Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer bleibt aber nur steuerfrei, wenn der Arbeitgeber mindestens das wirtschaftliche Eigentum an den über­lassenen Geräten behält.


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