Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der Direktleitung weiter aus als bisher. Eine solche Stromleitung außerhalb des öffentlichen Netzes muss weder am Erzeugungsstandort enden, noch setzt sie voraus, dass der Kunde keinen Netzanschluss hat. Das eröffnet Industriebetrieben, Quartiersprojekten und Mieterstrom-Vorhaben neue Wege.
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