Ebay: Wer viel handelt, wird umsatzsteuerpflichtig


Die laufende Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn der Verkäufer wie ein Händler aktive Schritte zum Vertrieb unternimmt.


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