E-Commerce: Fehlende Grundpreisangabe wettbewerbswidrig


Die Angabe des Grundpreises ist auch im E-Commerce Pflicht. Dies hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Urteil bestätigt. Das Gericht sah aufgrund europarechtlicher Vorgaben keinen Raum für die Annahme eines Bagatellverstoßes.


komplette Meldung auf haufe.de/profirma - News lesen