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E-Commerce: Amazon darf für Prime nicht mit „kostenlos testen“ werben

Posted on 30. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Eine vom Verbraucher Service Bayern (VSB) im Juni beantragte Einstweilige Verfügung gegen Amazon hat das Landgericht München nun bestätigt. Die Verbraucherschützer hatten dem Online-Händler vorgeworfen, mit dem Angebot für Amazon-Prime „jetzt kostenlos testen“ gegen die Button-Lösung zu verstoßen.
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