Arbeitszeugnis: Zehn Dinge, die Sie wissen sollten
Ein Arbeitszeugnis fällt nie so glänzend aus, wie es dem Beurteilten vorschwebt. Andererseits muss sich auch der Aussteller häufig einiges verkneifen, denn es gilt der Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung. Da das Zeugnis die Visitenkarte des Bewerbers ist, muss auch bei Form und Faltung Vorsicht walten. Fettflecken gehen z. B. garnicht.