Skip to content

Business-Telegramm

News for better business

Menu
  • Startseite
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Markt & Unternehmen
    • Banken
    • Dienstleister
    • Energie
    • Industrie
    • IT
    • Handel
    • Versicherer
    • Mittelstand
    • Auto
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Immobilien
    • Steuern & Recht
    • Vorsorge
  • Management
    • Geschäftsidee
    • Selbständigkeit
      • Existenzgründung
    • Freelancer
  • Marketing
  • Karriere
  • Technologie
  • Panorama
Menu

Bundesfinanzhof: Erneut höhere Anforderungen an Bewirtungsbeleg

Posted on 18. Februar 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Bewirtungsaufwendungen sind nur zum Abzug zugelassen, wenn der Gastwirt oder sein Angestellter selbst den Namen des Bewirtenden und seine Adresse auf dem Bewirtungsbeleg vermerkt. Damit bestätigte der Bundesfinanzhof die Auffassung der Finanzverwaltung.
Mehr zum Thema 'Bewirtung'...
Mehr zum Thema 'Aufwendungen'...
Mehr zum Thema 'Betriebsausgabe'...
Mehr zum Thema 'Beleg'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung

©2025 Business-Telegramm | Design: Newspaperly WordPress Theme