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BGH-Urteil: Vertragsstrafen haben Grenzen

Posted on 22. Februar 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Eine in AGB des Auftraggebers vorgesehene Vertragsstrafe, die für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist eine Vertragsstrafe von bis zu fünf Prozent der Gesamtauftragssumme vorsieht, ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
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