BGH: Postfach als Widerrufsadresse ist zulässig


Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) reicht es bei Fernabsatzverträgen aus, wenn in der Widerrufsbelehrung als Widerrufsadresse ein Postfach angegeben ist. Dadurch werde der Verbraucher nicht in seinen Rechten verletzt.


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