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BGH: Postfach als Widerrufsadresse ist zulässig

Posted on 8. Februar 2012 by haufe.de/profirma/ - News
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) reicht es bei Fernabsatzverträgen aus, wenn in der Widerrufsbelehrung als Widerrufsadresse ein Postfach angegeben ist. Dadurch werde der Verbraucher nicht in seinen Rechten verletzt.


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