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BFH: Selbstständige müssen EÜR-Vordruck verwenden
Die Verpflichtung, bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung den amtlichen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden, ist durch die Besteuerungsgleichheit und die Verfahrensvereinfachung gerechtfertigt. Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH/Urteil v. 16.11.2011, X R 18/09).