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Übernahme von Bußgeld: Wenn der Chef das „Knöllchen“ zahlt, zählt das wie Lohn

Posted on 29. Januar 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Übernimmt der Arbeitgeber die gegen seinen angestellten Fahrer verhängten Bußgelder wegen Verkehrsverstößen, so liegt  steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, hat in einem aktuellen Urteil der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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