Behinderter Arbeitnehmer hat Anrecht auf Versetzung


Ist ein Arbeitnehmer durch ein Ereignis plötzlich körperlich eingeschränkt, hat er einen Anspruch auf Versetzung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer seinen alten Job wegen seiner Behinderung nicht mehr ausüben kann.


komplette Meldung auf haufe.de/profirma - News lesen