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Arbeitsvertrag: Was bei einer Befristung ohne Sachgrund beachtet werden muss

Posted on 26. Februar 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Etwa die Hälfte der 2015 bei Bundesbehörden neu eingestellten Mitarbeiter erhält laut Innenministerium einen Arbeitsvertrag auf Zeit - meist ohne Sachgrund. Auch in der Privatwirtschaft ist die sachgrundlose Befristung ein verbreitetes Instrument. Worauf Arbeitgeber dabei achten sollten.
Mehr zum Thema 'Sachgrundlose Befristung'...
Mehr zum Thema 'Befristeter Arbeitsvertrag'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

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