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Arbeitsrecht: Wenn Ramadan und Arbeitspflicht kollidieren

Posted on 15. Juni 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Am 6. Juni hat der Ramadan begonnen, der für Arbeitnehmer des islamischen Glaubens mit Fasten verbunden ist. Dies kann die Arbeitsleistung einschränken. Doch die Arbeitspflicht im Ramadan bleibt erhalten. Rechtsanwalt Marc Spielberger zeigt, wie Arbeitgeber darauf reagieren können.
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