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Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung

Posted on 13. März 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Wer Auszubildende sexuell belästigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Mitarbeiter eine Auszubildende nach der Echtheit ihrer Brüste fragt und sie anschließend unsittlich berührt.
Mehr zum Thema 'Arbeitsrecht'...
Mehr zum Thema 'fristlose Kündigung'...


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