
Wer bei Arbeit auf Abruf keine Stundenzahl festlegt, schuldet gesetzlich 20 Stunden pro Woche. Was das im Vertrag und beim Minijob bedeutet.
#Abrufarbeit #Arbeitsrecht #Arbeitsvertrag #Arbeitszeit #Minijob #Teilzeitarbeit #TzBfG
Der Beitrag "Arbeit auf Abruf: Ohne Stundenzahl gilt automatisch 20 Stunden" erschien zuerst auf "Das Unternehmerhandbuch".
