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Urteil: Arbeitgeber darf Fortbildungskosten nicht einseitig abwälzen

Posted on 30. April 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Arbeitnehmer können grundsätzlich an den Kosten für Fortbildungen beteiligt werden. Allerdings darf das nicht einseitig zu ihren Lasten geschehen, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 9 Sa 30/12).
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