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Kündigung: In diesen Fällen können Sie Ihren Mitarbeiter freistellen

Posted on 15. April 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Ein Mitarbeiter ist trotz einer Kündigung durch den allgemeinen Beschäftigungsanspruch bis Ablauf der Kündigungsfrist vor „Nichtbeschäftigung“ geschützt. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter aber freistellen.
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