Verschärftes Kartellrecht: Die „Wurstlücke“ wird geschlossen Posted on 10. August 2016 by Haufe: Unternehmensführung Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat tiefgreifende Änderungen im deutschen Kartellrecht zur Folge. Sie sieht z. B. eine erhebliche Erweiterung der Haftungsrisiken für Unternehmen vor.Mehr zum Thema 'Kartell'...Mehr zum Thema 'Kartellrecht'...Mehr zum Thema 'Kartellamt'...Mehr zum Thema 'Kartellverstoß'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen