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Urteil: „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“ keine Diskriminierung
Die Bezeichnung als "Junior-Consultant" oder "Berufseinsteiger" in einer Stellenanzeige sind keine Indizien für eine Altersdiskriminierung. Daher steht abgelehnten Bewerbern keine Entschädigung nach dem AGG zu, entschied nun das LAG Baden-Württemberg – anders als noch das LAG Düsseldorf.