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BGH-Urteil: Pfusch bei Schwarzarbeit: Kein Anspruch auf Rückzahlung

Posted on 17. Juni 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Wer einen Schwarzarbeiter beauftragt hat, kann bei Pfusch kein Geld zurück verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem gesetzlichen Verbot der Schwarzarbeit. (Az.: VII ZR 216/14)
Mehr zum Thema 'Schwarzarbeit'...
Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof (BGH)'...


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