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Bußgeldübernahme: Wenn der Chef das Knöllchen zahlt…

Posted on 30. April 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Gerade erst ist ein "Blitzmarathon" auf Deutschlands Straßen zu Ende gegangen. Trudeln nun Strafzettel ein, übernehmen einige Arbeitgeber die Kosten für Vielfahrer oder bei Firmenwagen. Dabei handelt es sich um Arbeitslohn. Übernommene Bußgelder sind somit generell steuerpflichtig.
Mehr zum Thema 'Bußgeld'...
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