Bußgeldübernahme: Wenn der Chef das Knöllchen zahlt…


Gerade erst ist ein "Blitzmarathon" auf Deutschlands Straßen zu Ende gegangen. Trudeln nun Strafzettel ein, übernehmen einige Arbeitgeber die Kosten für Vielfahrer oder bei Firmenwagen. Dabei handelt es sich um Arbeitslohn. Übernommene Bußgelder sind somit generell steuerpflichtig.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen