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Urteil: Korpulenz ist kein Diskriminierungs-Kriterium

Posted on 17. Juni 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Korpulenz ist kein Fall für das AGG: Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin ist vor dem Arbeitsgericht Darmstadt mit ihrer Diskriminierungsklage gescheitert. Die 42-Jährige verlangte eine Entschädigung von 30. 000 Euro. Ihr Anwalt kündigte jedoch bereits Berufung an.
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