BGH-Urteil: Werbung mit gesetzlichen Rechten unzulässig


Werden Services, die dem Kunden rechtlich zustehen, in der Kommunikation als Besonderheiten dargestellt, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Onlinehändler, der auf Ebay Druckerzubehör vertreibt, gegen einen Konkurrenten.


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