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Zum Jahresende: Übergangsfrist für Gelangensbestätigung endet

Posted on 13. Dezember 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Wer Waren von einem Mitgliedstaat in ein anderes liefert, muss ab 1. Januar 2014 mittels derr sogenannten Gelangensbestätigung nachweisen, dass die Ware tatsächlich in das ander Land gelangt ist, damit die Lieferung steuerbefreit ist. Die Übergangsfrist endet in wenigen Tagen endet, Unternehmersolten vorbereitet sein.
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