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Zahlungsverkehr: SEPA-Übergangsphase verlängert – Abbuchungsauftragsverfahren endet

Posted on 12. Februar 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Das EU-Parlament hat die Frist für die SEPA-Umstellung erwartungsgemäß bis zum 1.8.2014 verlängert. Das ausschließlich zwischen Unternehmen eingesetzte Verfahren der Abbuchungsauftragslastschrift ist von dieser Verlängerung nicht betroffen. Hier muss ab sofort die SEPA-Firmenlastschrift eingesetzt werden.
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