Die Vorratsdatenspeicherung, die 2007 in Deutschland eingeführt wurde, sorgte dafür, dass sämtliche Verbindungsdaten ohne jeglichen Verdacht gespeichert werden dürfen. Egal, ob es sich um Internetverbindungen, Telekommunikation oder die Mobilfunknutzung handelt – die Daten sollten für die Strafverfolger zur Verfügung stehen. 2010 legte das Bundesverfassungsgericht ein Veto ein, die Speicherung …