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Wettbewerbsrecht: Auftraggeber haftet für Verstöße seines Subunternehmers

Posted on 15. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Auch bei einem mehrstufigen Beschäftigungsverhältnis, von dem das beauftragende Unternehmen nichts weiß, sind Wettbewerbsverstöße von Mitarbeitern des Subunternehmens dem Hauptauftraggeber zuzurechnen.
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