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Vorsicht AGG: Bewerberdaten sechs Monate aufbewahren

Posted on 23. September 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Schon aus Eigenschutz sollten Arbeitgeber die Daten von Bewerbern für einige Zeit speichern. Denn es könnte ein Anspruch auf Entschädigung aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gegen sie geltend gemacht werden. Lesen Sie hier, welche Fristen sinnvoll sind.
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