Verwaltungserlass: So wird Ihr elektronisches Fahrtenbuch anerkannt Posted on 29. April 2013 by Haufe: Unternehmensführung Ein elektronisches Fahrtenbuch wird von der Finanzverwaltung nur anerkannt, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen.Mehr zum Thema 'Dienstwagen'...Mehr zum Thema 'Fahrtenbuch'...Mehr zum Thema 'Reisekosten'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer-Außenprüfung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen