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Urteil: Wiederholte Kündigung kann Diskriminierung sein

Posted on 29. Juli 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellen. Das hat nun das Arbeitsgericht Berlin entschieden und den Arbeitgeber zu einer Entschädigung verurteilt.
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