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Urteil: Werbung mit „garantiertem Lernerfolg“ unzulässig

Posted on 2. April 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Die Werbung einer Tanzschule, die beim Besuch ihres Unterrichts einen Lernerfolg garantiert, kann unzulässig sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein vorheriges Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...
Mehr zum Thema 'Werbung'...


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