
Ein Internetanbieter darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben, wenn er seine eigentliche Dienstleistung tatsächlich nur kostenpflichtig anbietet. Außerdem muss er klar über Kosten und Bedingungen informieren, zu denen sich ein Probe-Abo verlängert. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) gegen eine Flirtplattform entschieden.