Urteil: Wer Überstunden duldet, muss auch bezahlen Posted on 30. Juli 2014 by Haufe: Unternehmensführung Duldet ein Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer Überstunden erbringt, muss er diese Arbeitsleistung auch bezahlen, so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.Mehr zum Thema 'Überstunden'...Mehr zum Thema 'Vergütung'...Mehr zum Thema 'Duldung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen