Urteil: Verdachtskündigung in Elternzeit unzulässig Posted on 18. September 2013 by Haufe: Unternehmensführung Grundsätzlich genießen Arbeitnehmer während der Elternzeit absoluten Kündigungsschutz. Ausnahmsweise kann eine Kündigung zwar zulässig sein - etwa wenn ein Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Straftat begeht.Mehr zum Thema 'Elternzeit'...Mehr zum Thema 'Kündigungsschutz'...Mehr zum Thema 'Verdachtskündigung'...Mehr zum Thema 'Urteil'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen