Urteil: Tätlicher Angriff rechtfertigt Kündigung Posted on 8. Mai 2014 by Haufe: Unternehmensführung Ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten auch außerhalb des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit führt regelmäßig zum Rausschmiss. Einer förmlichen Abmahnung bedarf es in den meisten Fällen nicht.Mehr zum Thema 'fristlose Kündigung'...Mehr zum Thema 'ordentliche Kündigung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsrecht'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen