
Betreiber von Handelsplattformen im Internet müssen sicherstellen, dass Anbieter ein gesetzmäßiges Impressum angeben. Andernfalls können sie für entsprechende wettbewerbsrechtliche Verstöße Dritter haftbar gemacht werden. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.