Urteil: Online geschlossene Verträge müssen digital gekündigt werden können Posted on 7. März 2014 by Haufe: Unternehmensführung Bei online abgeschlossenen Verträgen darf zur Kündigung nicht die Schriftform vorgeschrieben werden. Entsprechende AGB-Klauseln sind rechtswidrig.Mehr zum Thema 'E-Commerce'...Mehr zum Thema 'Online'...Mehr zum Thema 'Vertrag'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen