Urteil: Mitarbeiter müssen auch ohne feste Arbeitszeiten verfügbar sein Posted on 17. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Auch ohne ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeiten müssen Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber im betriebsüblichen Rahmen zur Verfügung stehen.Mehr zum Thema 'Arbeitszeit'...Mehr zum Thema 'flexible Arbeitszeit'...Mehr zum Thema 'Zeiterfassung'...Mehr zum Thema 'Präsenz'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'BAG-Urteil'...Mehr zum Thema 'Anwesenheit'...Mehr zum Thema 'Arbeitspflicht'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen