Urteil: Mehrurlaub für ältere Mitarbeiter ist erlaubt Posted on 11. September 2013 by Haufe: Unternehmensführung Bekommen ältere Mitarbeiter mehr Jahresurlaub als ihre jüngeren Kollegen, stellt das keine Diskriminierung dar. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 6 Sa 709/11).Mehr zum Thema 'Urlaub'...Mehr zum Thema 'Ältere Mitarbeiter'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Diskriminierung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen