Urteil: Kein Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung Posted on 17. April 2014 by Haufe: Unternehmensführung Wer bei einem Online-Shop oder im Versandhandel ein speziell für ihn konfiguriertes Produkt bestellt, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen. Das entschied das LG Düsseldorf.Mehr zum Thema 'E-Commerce'...Mehr zum Thema 'Versandhandel'...Mehr zum Thema 'Widerrufsrecht'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen