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Urteil: Kein Widerrufsrecht bei Messekäufen

Posted on 19. November 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Verbrauchern, die auf einer Verbrauchermesse Kaufverträge über dort angebotene Waren abschließen, steht kein Widerrufsrecht zu. Messestände auf solchen Verbrauchermessen sind in der Regel als bewegliche Geschäftsräume zu qualifizieren.
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