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Urteil: Hetze im Internet rechtfertigt Kündigung

Posted on 13. Juli 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Wer sich im Netz beleidigend oder diskriminierend äußert, riskiert die Kündigung. So geschehen bei einem Privatdozenten: Weil er im Internet gegen Muslime gehetzt hatte, wurde ihm gekündigt. Grundsätzlich kann dies - unter bestimmten Voraussetzungen - eine zulässige Reaktion des Arbeitgebers sein.
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