Urteil: Bewerbungsgespräch trotz Krankschreibung Posted on 7. Juni 2013 by Haufe: Unternehmensführung Arbeitnehmer können trotz einer Krankschreibung zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Das gilt jedenfalls, wenn das Bewerbungsgespräch ihre Genesung nicht beeinträchtigt.Mehr zum Thema 'Krankenstand'...Mehr zum Thema 'Krankheit'...Mehr zum Thema 'Krankschreibung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsunfähigkeit'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Mitarbeiter'...Mehr zum Thema 'Arbeitsrecht'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen